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   VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04   

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https://dejure.org/2004,29838
VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04 (https://dejure.org/2004,29838)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.11.2004 - 9 A 4325/04 (https://dejure.org/2004,29838)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. November 2004 - 9 A 4325/04 (https://dejure.org/2004,29838)
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  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04
    Nur wenn sich die Ablehnungsgründe dem Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes sowie dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungserfordernisses nicht zuordnen lassen und diese Grenzüberschreitung darüber hinaus offensichtlich ist, erweist sich das Verhalten des Personalrates als nicht vom Recht geschützt und kann dann nicht die Verpflichtung der Dienststelle auslösen, das Einigungsverfahren einzuleiten (BVerwG, B. v. 16.12.1992, 6 P 27/91, BVerwGE 91, 295, 300; B. v. 30.04.2001, 6 P 9/00, PersV 2001, 411 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04
    Nur wenn sich die Ablehnungsgründe dem Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes sowie dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungserfordernisses nicht zuordnen lassen und diese Grenzüberschreitung darüber hinaus offensichtlich ist, erweist sich das Verhalten des Personalrates als nicht vom Recht geschützt und kann dann nicht die Verpflichtung der Dienststelle auslösen, das Einigungsverfahren einzuleiten (BVerwG, B. v. 16.12.1992, 6 P 27/91, BVerwGE 91, 295, 300; B. v. 30.04.2001, 6 P 9/00, PersV 2001, 411 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2003 - 1 A 556/02

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Verpflichtung eines überbetrieblichen

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04
    Das Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Betriebsärzten und Beauftragten für Arbeitssicherheit gilt nicht nur bei der Bestellung von Einzelpersonen, sondern auch bei Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes, in § 19 ASiG als Möglichkeit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung vorgesehen ist (OVG Münster, Beschluß vom 10. Dezember 2003, Az: 1 A 556/02.PVL, juris; zweifelnd Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Kommentar, Anm. 79 zu § 66 NPersVG).
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