Rechtsprechung
VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Bestellung eines überbetrieblichen ärztlichen Dienstes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04
Nur wenn sich die Ablehnungsgründe dem Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes sowie dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungserfordernisses nicht zuordnen lassen und diese Grenzüberschreitung darüber hinaus offensichtlich ist, erweist sich das Verhalten des Personalrates als nicht vom Recht geschützt und kann dann nicht die Verpflichtung der Dienststelle auslösen, das Einigungsverfahren einzuleiten (BVerwG, B. v. 16.12.1992, 6 P 27/91, BVerwGE 91, 295, 300; B. v. 30.04.2001, 6 P 9/00, PersV 2001, 411 m.w.N.). - BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91
Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht
Auszug aus VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04
Nur wenn sich die Ablehnungsgründe dem Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes sowie dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungserfordernisses nicht zuordnen lassen und diese Grenzüberschreitung darüber hinaus offensichtlich ist, erweist sich das Verhalten des Personalrates als nicht vom Recht geschützt und kann dann nicht die Verpflichtung der Dienststelle auslösen, das Einigungsverfahren einzuleiten (BVerwG, B. v. 16.12.1992, 6 P 27/91, BVerwGE 91, 295, 300; B. v. 30.04.2001, 6 P 9/00, PersV 2001, 411 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2003 - 1 A 556/02
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Verpflichtung eines überbetrieblichen …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.11.2004 - 9 A 4325/04
Das Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Betriebsärzten und Beauftragten für Arbeitssicherheit gilt nicht nur bei der Bestellung von Einzelpersonen, sondern auch bei Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes, in § 19 ASiG als Möglichkeit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung vorgesehen ist (OVG Münster, Beschluß vom 10. Dezember 2003, Az: 1 A 556/02.PVL, juris; zweifelnd Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Kommentar, Anm. 79 zu § 66 NPersVG).